Für das Oberverwaltungsgericht ist die Sache klar: Die Bundesregierung muss ihre Klimaschutz-Massnahmen nachschärfen.
Aktivisten
Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) protestieren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. - Paul Zinken/dpa

Das Bundesklimaministerium will das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nach eigenen Aussagen erst einmal prüfen. Das gelte auch für die Entscheidung, ob die Bundesregierung Revision einlegen werde oder nicht, erklärte eine Sprecherin des Klimaschutzministeriums.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hatte am Donnerstagabend zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung dazu verurteilt, ihre Klimaschutz-Massnahmen zu verschärfen. Nach Auffassung des Gerichts sind die bislang geplanten Massnahmen der Ampel-Koalition unzureichend, um die deutschen Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die Bundesregierung müsse sich dieses Urteil «und seine Begründungen genau anschauen», danach werde über das weitere Vorgehen beraten, sagte die Sprecherin weiter. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts hat die Bundesregierung nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Bis das gesamte Urteil samt schriftlicher Begründung vorliegt, kann es den Angaben zufolge noch etwas dauern.

Urteil: Pläne der Regierung nicht ausreichend konkret und realistisch

Die Sprecherin des Klimaministeriums machte deutlich, dass Deutschland bis 2030 gegenüber 1990 «deutlich weniger Treibhausgase ausstossen» wolle. Das konkrete Ziel sei eine Reduktion von 65 Prozent. Dafür habe die Bundesregierung im Oktober 2023 «ein umfassendes Klimaprogramm vorgelegt», mit der die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent reduziert werden könne.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle hatte bei der mündlichen Urteilsbegründung unter anderem bemängelt, dass trotz der Massnahmen, die die Bundesregierung bislang vorgelegt habe, bis 2030 eine Gesamtlücke von circa 200 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten klaffe. Das sei die Menge an Treibhausgasen, die Deutschland bis dahin zusätzlich einsparen müsste, um die Klimaziele erreichen zu können. Nach dem nun ergangenen Urteil hat die Bundesregierung keinen ausreichend konkreten und realistischen Plan vorgelegt, wie das zu schaffen sei.

Bundesregierung erkennt Nachsteuerungsbedarf

Die Sprecherin des Klimaministeriums erklärte, dass die Bundesregierung sich dieser schwierigen Aufgabe bewusst sei. «Wir haben das auch immer transparent gemacht, dass das Massnahmenpaket im Klimaschutzprogramm allein nicht ausreichen kann», sagte sie. Das jetzige Gerichtsurteil bestätige diesen Nachsteuerungsbedarf. Es sei auch durchaus möglich, die klaffende Lücke zu schliessen, erklärte sie weiter.

Dafür müsse die Bundesregierung nur Kurs halten und ihre Programme entschlossen umsetzen. Das Gericht kommt in seinem Urteil sehr explizit nicht zu diesem Schluss, sondern betont, dass «das Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruhe», wie es in der entsprechenden Mitteilung zum Urteil heisst.

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